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Verbraucherrechte stärken

Viele Verbraucherrechte in Deutschland sind bis ins kleinste Detail geregelt. Vom Autokauf bis zum Beratungsgespräch bei der Bank gibt es Tausende von Vorschriften. Doch ausgerechnet beim Neubau eines Wohnhauses bewegen sich Verbraucher juristisch auf unsicherem Terrain. Die deutschen Bauregeln basieren auf über 100 Jahre alten Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ab dem 1. Januar 2018 soll sich das ändern. Der Bundestag hat ein neues Bauvertragsrecht verabschiedet, das mehr Sicherheit für private Bauherren schaffen soll. Bisher gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB für einen Werkvertrag. Jetzt wird ein eigenes Bauvertragsrecht geschaffen.

Darin sind Regeln enthalten, die teilweise schon gängige Praxis sind, aber nie juristisch abgesichert waren:

  • Bauunternehmer müssen jetzt eine detaillierte Baubeschreibung anfertigen und verbindliche Angaben zur Bauzeit machen.

  • Wichtige Unterlagen mit technischen Angaben und Plänen des Gebäudes müssen zwingend ausgehändigt werden.

  • Abschlagszahlungen, die der Bauherr im Zuge des Baufortschritts leisten muss, dürfen nur noch 90 Prozent des Werts einer erbrachten Leistung entsprechen.

  • Erstmals gibt es auch beim Bauvertrag ein Widerrufsrecht.

„Rechte der Bauherren mussten gestärkt werden“

„Wer ein Haus baut, steht als Laie vor einem Berg von rechtlichen Fragen – und Bauunternehmen gegenüber, die einen riesigen Informationsvorsprung haben. Es war daher zwingend notwendig, dass der Staat die Rechte der Bauherren stärkt und gesetzlich fixiert. Das geschieht nun nach jahrelangen Verhandlungen endlich“, sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke.

Freude herrscht vor allem beim Bauherren-Schutzbund sowie dem Verband Privater Bauherren (VPB), die schon seit Jahren auf bessere Regeln pochen. Beide Verbände bieten Hilfestellung und baubegleitende Beratung von Experten oder Gutachtern. Daher wissen sie auch aus der Praxis, was am Bau alles schieflaufen kann: Termine werden nicht eingehalten, fehlerhafte Bauteile nicht ausgetauscht, Mängel nicht richtig beseitigt. Zudem würden zu hohe Abschlagszahlungen verlangt und keine Unterlagen bereitgestellt.

Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, sagt: „Grundlegende Daten und Unterlagen zum Eigenheimbau sind für jeden Bauherrn essenziell. Aber bisher wurden solche Informationen im Schlüsselfertigbereich oft gar nicht oder nur widerwillig von den Bauunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese Praxis wird nun beendet.“

Käufer bleiben oft auf juristisch wackligem Boden

Auch für den Fall, dass die Baufirma das Haus nicht fristgerecht fertigstellt, sind die Verbraucherrechte nun festgeschrieben: Kunden können die Baufirma künftig dazu verpflichten, Schadenersatz zu leisten und beispielsweise Mietzahlungen oder Kosten für eine Möbeleinlagerung zu übernehmen.

Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Handwerker und Bauunternehmen gibt es hilfreiche Klarstellungen im neuen Bauvertragsrecht. So kommt es vor, dass sie bestimmte Bauteile bestellen, diese einbauen und sich später herausstellt, dass ein Teil mangelhaft war. Die Kosten für Ausbau und Austausch muss künftig der Verkäufer übernehmen. Handwerker bleiben nicht mehr auf den Kosten sitzen.

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