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Neue Normen DIN 18531 bis 18535

Die zehnteilige Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen wurde – was längst überfällig war – inhaltlich dem Stand der Technik angepasst und im Juli 2017 durch die neuen Normen DIN 18531 bis 18535 ersetzt. Bis dahin stellte sie seit ihrer Einführung im Jahr 1983 das für Bauwerksabdichtungen maßgebliche Regelwerk in Deutschland dar, obgleich sich die Abdichtungs­technologie in der Zwischenzeit grundlegend geändert hatte. Neben der Normabdichtung haben sich beispielsweise seit langem sogenannte Verbundabdichtungen in der Praxis bewährt, die jedoch nie in die DIN 18195 integriert wurden. Ihre fachgerechte Planung und Ausführung regelte bisher das vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) herausgegebene Merkblatt „Verbundabdichtungen“. Nun wurde die Verbundabdichtung in das neue Regelwerk (DIN 18534-3 Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mitFliesen und Platten (AIV-F)) aufgenommen und hat somit den Status einer Normabdichtung erhalten. Bauteilbezogene Neuregelung

Da Feuchte in Bauwerken als hauptursächlich für Gebäudeschäden gilt und als Ursachen der Feuchteschäden oft Mängel bei Planung und Ausführung von Abdichtungen – insbesondere fehlerhafte Ausbildung von Details im Bestand – ausgemacht werden, empfahl sich eine Normierung, die Planungsgrundlagen, Stoffe, Verarbeitung, Bemessung und Instandhaltung bauteilbezogen behandelt – und nicht mehr nach der Art der Wasserbeanspruchung. Die Inhalte der alten DIN 18195 wurden daher gemäß der jeweiligen Abdichtungsaufgaben in fünf neue Einzelnormen aufgeteilt und dem Stand der Technik angepasst:

  • DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen

  • DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton

  • DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen

  • DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen

  • DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken

Mit klar voneinander abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen, einer einheitlichen Struktur und der Aufnahme neuer Abdichtungsstoffe sollen sie die Anwendung in der Praxis zukünftig vereinfachen. Die DIN 18195 wurde zurückgezogen und als reine Begriffsnorm neu herausgegeben. Wie auch bisher gelten die neuen Regelungen für Neubauten und nicht für nachträgliche Bauwerksabdichtungen an Altbauten oder Denkmälern. Bei Sanierungen sind sie nur dann anzuwenden, wenn dabei Verfahren eingesetzt werden können, die in den neuen Abdichtungsnormen beschrieben sind.

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